Qualifizierungschancengesetz
(QCG)
Erhalte in wenigen Stunden dein individuelles Weiterbildungspaket!
Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Unternehmen und Beschäftigte bei beruflicher Weiterbildung mit Zuschüssen zur Kursgebühr und Lohnfortzahlung, teilweise bis zu 100 %. Seit 2024 gelten vereinfachte Bedingungen und feste Fördersätze. Wir helfen dir dabei, deinen Weg zur Förderung zu finden unkompliziert und persönlich.
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Unsere Kurskategorien
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das QCG ist ein staatliches Förderinstrument, das seit seinem Start im Januar 2019 (im Rahmen der Qualifizierungsoffensive) Weiterbildung von Beschäftigten insbesondere für digitale und strukturwandelbedingte Kompetenzen gezielt erleichtert und unterstützt.Wer profitiert davon?
Unternehmen: Egal ob klein oder groß alle Betriebsgrößen können Zuschüsse erhalten.
Beschäftigte: Ob Fachkraft, Quereinsteiger oder Geringqualifizierte, Weiterbildung ist jederzeit möglich.Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Abschlussorientierte Weiterbildungen / Umschulungen: z. B. beruflicher Abschluss oder Teilqualifikation.Wie hoch sind die Zuschüsse?
Abschlussorientierte Maßnahmen:
Lehrgangskosten: bis zu 100 % gefördert
Lohnkostenzuschuss: bis zu 100 % (z. B. bei fehlendem Berufsabschluss)
Anpassungsqualifizierung (gestaffelt nach Betriebsgröße):
Unter 49 Mitarbeitende: Kurskosten: 100 %, Lohnkosten: mid. 75% bis zu 100%
50 bis 499 Mitarbeitende: Kurs: 50 %, Lohn: 50 % bis zu 100%
Über 500 Mitarbeitende: Kurs: 25 %, Lohn: 25% bis zu 100%
Zusatzförderung: +10 %-Punkte bei Beschäftigung von Menschen ≥ 45 Jahre oder mit Schwerbehinderung; +5 %-Punkte bei betrieblicher Weiterbildung über Tarif/Betriebsvereinbarung.Ablauf der Beantragung
Beratung: bei Arbeitgeber-Service (Unternehmen) oder Agentur für Arbeit (Beschäftigte).
Weiterbildungsziel festlegen: mit Bildungsträger (z. B. AZAV-zertifiziert) abstimmen.
Antrag einreichen: ggf. Sammelantrag für mehrere Mitarbeitende möglich. Maßnahme umsetzen – und Förderung erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Du stellst einen Antrag bei der Agentur für Arbeit. Dort prüft deine Ansprechperson, ob deine Mitarbeitenden förderfähig sind und welche Weiterbildung infrage kommt.
In der Regel brauchst du:
Angaben zum Unternehmen,
Informationen über die Mitarbeitenden, die gefördert werden sollen,
eine Beschreibung der geplanten Weiterbildung (z. B. Inhalte, Dauer, Anbieter).
Die Höhe und Dauer der Förderung hängen von der Maßnahme ab. Grundsätzlich können sowohl Lehrgangskosten als auch Lohnkosten übernommen werden.
Ja, während der Weiterbildung sind deine Mitarbeitenden dafür freizustellen. Je nach Fördermodell kann die Maßnahme in Vollzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
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