Überblick
Fördermöglichkeiten
Bis zu 100 % Kostenübernahme für Arbeitsuchende, Beschäftigte & Unternehmen.
Eine berufliche Weiterbildung kann vollständig oder teilweise durch den Staat gefördert werden. Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Förderprogramme, die dich finanziell unterstützen und den Weg in deine Weiterbildung erleichtern. Über die folgenden Bereiche kannst du dich direkt informieren:
So läuft’s ab – erfahre Schritt für Schritt, wie du deine Weiterbildung bei uns starten kannst, von der Beratung bis zum Kursbeginn.
Bildungsgutschein – die Grundlage für viele Weiterbildungen, gefördert durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Weiterbildungsgeld / Weiterbildungsprämie – finanzielle Unterstützung während deiner Weiterbildung oder als Belohnung für bestandene Prüfungen.
Qualifizierungschancengesetz (QCG) – Förderung für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden weiterqualifizieren möchten.
Bis zu 100 % Kostenübernahme für Arbeitsuchende, Beschäftigte & Unternehmen.
So läuft’s ab, in 3 Schritte
1. Kurzberatung: In einem kurzen Gespräch prüfen wir deine Fördermöglichkeiten und wählen den passenden Weg aus. So weißt du sofort, ob und wie deine Weiterbildung gefördert werden kann.
2. Unterlagen: Du erhältst von uns alle notwendigen Checklisten und Vorlagen. Wir helfen dir beim Ausfüllen, sodass keine Fragen offenbleiben und du deine Unterlagen schnell vollständig hast.
3. Antrag: Wir unterstützen dich beim Einreichen der Unterlagen und klären offene Rückfragen. Anschließend fixieren wir gemeinsam den Starttermin deiner Weiterbildung.
Bildungsgutschein
1. Was ist ein Bildungsgutschein?
2. Wer Kann einen Bildungsgutschein erhalten?
3. Welche Kosten deckt der Gutschein?
4. Wie beantrage ich den Bildungsgutschein?
5. So löst du ihn ein
Weiterbildungsgeld
Das Weiterbildungsgeld unterstützt dich finanziell, wenn du eine geförderte, abschlussbezogene Weiterbildung machst z.B. eine Umschulung, eine Teilqualifizierung oder die Vorbereitung auf eine Externenprüfung. Sobald deine Maßnahme von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter genehmigt ist, bekommst du monatlich 150 Euro zusätzlich. Das Geld kommt on top zu Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I, wird nicht angerechnet und ist steuerfrei. Kurz gesagt: Du behältst die vollen 150 Euro jeden Monat während deiner geförderten Weiterbildung. Für den Start brauchst du ein Beratungsgespräch bei deiner zuständigen Stelle; dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die Förderung erteilt wird.
Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie belohnt deinen Prüfungserfolg in einer geförderten Umschulung mit anerkanntem Berufsabschluss. Nach dem ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung (Zwischenprüfung) erhältst du 1.000 Euro; nach der bestandenen Abschlussprüfung weitere 1.500 Euro. Das Geld ist steuerfrei, nicht zweckgebunden und gehört dir. Anspruch hast du, wenn deine Umschulung mit Bildungsgutschein gefördert wird, mindestens zwei Jahre dauert, die Prüfungen durch eine Kammer (z. B. IHK) abgenommen werden. Die Prämie wird nicht automatisch ausgezahlt, du beantragst sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und legst dafür die Nachweise über die bestandenen Prüfungen vor.
Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Für Unternehmen
Mit dem QCG kannst du deine Mitarbeitenden gezielt weiterbilden und bekommst dafür Zuschüsse zu Kurskosten und zum Arbeitsentgelt. Wie hoch die Förderung ist, hängt von der Unternehmensgröße ab:
Abschlussorientierte Maßnahmen:
Lehrgangskosten: bis zu 100 % gefördert
Lohnkostenzuschuss: bis zu 100 % gefördert
Anpassungsqualifizierung (gestaffelt nach Betriebsgröße):
Unter 49 Mitarbeitende: Kurskosten: 100 %, Lohnkosten: mid. 75% bis zu 100%
50 bis 499 Mitarbeitende: Kurs: 50 %, Lohn: mind. 50 % bis zu 100%
Über 500 Mitarbeitende: Kurs: 25 %, Lohn: mind. 25% bis zu 100%
Zusatzförderung: +10 %-Punkte bei Beschäftigung von Menschen ≥ 45 Jahre oder mit Schwerbehinderung; +5 %-Punkte bei betrieblicher Weiterbildung über Tarif/Betriebsvereinbarung.
Für Beschäftigte (Arbeitnehmer:innen)
Mit dem QCG kannst du dich beruflich weiterentwickeln, neue Kompetenzen aufbauen und deine Chancen im Job deutlich verbessern, unabhängig von Alter oder bisheriger Ausbildung. Sprich deine Führungskraft oder Personalabteilung aktiv an: Kurskosten und Gehalt werden gefördert; bei einer Umschulung oder Teilqualifizierung sogar bis zu 100 %. Wenn dein Unternehmen vom Strukturwandel betroffen ist, kann zusätzlich das Qualifizierungsgeld genutzt werden.
Häufig gestellte Fragen
Ja, dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bestehen. Die Zeit verkürzt sich nur anteilig: Für jeweils zwei Tage Weiterbildung reduziert sich dein Anspruch um einen Tag. Hast du weniger als 30 Tage Restanspruch, wird nichts gekürzt.
Wurde dein Antrag abgelehnt, kannst du Widerspruch einlegen. Am besten besprichst du das direkt mit deinem Sachbearbeiter. Oft hilft es auch, wenn du ein klares Weiterbildungsziel vorlegen kannst.
Das ist möglich. Ob du einen Bildungsgutschein erhältst, hängt aber davon ab, ob die Weiterbildung als sinnvoll für deine berufliche Neuorientierung angesehen wird. Dein:e Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter entscheidet individuell.
Nein. Das Weiterbildungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die du zusätzlich zu deinem Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Es handelt sich um einen Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.
Ja, solange du offiziell krankgeschrieben bist und die Weiterbildung dadurch nicht dauerhaft unterbrochen wird, läuft die Zahlung weiter.
Wenn du die Weiterbildung vorzeitig beendest, endet auch die Zahlung des Weiterbildungsgeldes. Bereits erhaltene Beträge musst du in der Regel nicht zurückzahlen – außer, es liegt ein Sonderfall vor (z. B. falsche Angaben).
Wenn du eine Umschulung mit IHK-Abschluss über einen Bildungsgutschein machst, hast du Anspruch auf die Prämie. Voraussetzung ist, dass deine Weiterbildung mindestens zwei Jahre dauert und mit einer Prüfung vor der IHK endet.
DNach bestandener Prüfung stellst du einen Antrag bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Dort reichst du dein Prüfungszeugnis ein, und die Prämie wird dir direkt ausgezahlt.
Du stellst einen Antrag bei der Agentur für Arbeit. Dort prüft deine Ansprechperson, ob deine Mitarbeitenden förderfähig sind und welche Weiterbildung infrage kommt.
In der Regel brauchst du:
Angaben zum Unternehmen,
Informationen über die Mitarbeitenden, die gefördert werden sollen,
eine Beschreibung der geplanten Weiterbildung (z. B. Inhalte, Dauer, Anbieter).
Die Höhe und Dauer der Förderung hängen von der Maßnahme ab. Grundsätzlich können sowohl Lehrgangskosten als auch Lohnkosten übernommen werden.
Ja, während der Weiterbildung sind deine Mitarbeitenden dafür freizustellen. Je nach Fördermodell kann die Maßnahme in Vollzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
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